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FAQ für Partner

Wie kann ich Partner werden?

Sie können Partner der BUXCard werden, sofern Ihr Gewerbe / Ihre Einrichtung ihren Sitz im Buxtehuder Stadtgebiet hat.
Dazu können Sie zunächst die Interessensbekundung-BUX-Card-Buxtehuder-Geschenkgutschein_digital ausfüllen und uns direkt per Mail zukommen lassen: gutschein@stadt.buxtehude.de. Wir melden uns anschließend bei Ihnen, um die weiteren Schritte einzuleiten.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Hansestadt Buxtehude übernimmt in den ersten drei Jahren ab Betriebseinführung die kompletten Kosten. Dazu gehören die Gebühren für die Einrichtung des Gutscheinsystems, für den Service,  den laufenden Betrieb, den Abrechnungsprozess sowie für die Produktion umfangreicher Werbe- und Marketingmaßnahmen.

Wie läuft die Anbindung an das Gutscheinsystem?

Das Gutscheinsystem kann an die IT-Infrastruktur am PoS angepasst werden und erfolgt wahlweise über das vorhandene Zahlungsterminal oder per Direktanbindung der vorhandenen Kassenlösung. Im E-Commerce ist die Verbindung per Webservice möglich.

Vor Einführung werden bei jeder teilnehmenden Akzeptanzstelle erforderliche Angaben u.a. zum Terminaltyp / Kassensystem abgefragt. Die Firma AVS GmbH wird anschließend prüfen, ob eine Anbindung möglich ist. Ist eine Anbindung über das vorhandene Terminal oder die Kasse nicht möglich oder verfügen Sie über kein Terminal, kann die Firma AVS Mietterminals (gegen Gebühr) zur Verfügung stellen.

Was ist der Unterschied zwischen Akzeptanz- und Verkaufsstelle?

Akzeptanzstelle = Teilnehmende Betriebe, bei denen die BUXCard eingelöst werden kann.

Verkaufsstelle = dort kann die BUXCard erworben werden

Kann ich jederzeit Akzeptanzstelle werden?

Sie können jederzeit Akzeptanzstelle werden. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Sitz im Buxtehuder Stadtgebiet haben. Zur Einführung benötigen Sie lediglich ein EC-Kartenlesegerät. Die Teilnahme ist in den ersten drei Jahren ab Markteinführung kostenfrei.

Wie lange ist die Laufzeit der Partnerschaft?

Die Laufzeit am Gutscheinsystem beträgt 36 Monate.

Welche Vorteile habe ich?

• Kostenfreie Teilnahme

• Keine   Einrichtungsgebühren

• Keine Abrechnungsgebühren

• Nutzung des vorhandenen EC-Terminals

• Automatisiertes Clearing

• Stärkung der Kaufkraft

• Erhöhte Sichtbarkeit Ihres Unternehmens durch Werbemaßnahmen

• Steigerung der Wertschöpfung durch Einrichtung eines steuerfreien Arbeitgebergutscheins im 2. Step

Welche Größe und aus welchem Material ist die Gutscheinkarte?

Der Gutschein hat die Form einer elektronischen Karte, die in jedes Portemonnaie passt. Die Gutscheinkarte ist eine biologisch abbaubare Holzstoff-Karte aus Holz-Sekundärprodukten, frei von PVC, Öl und Bisphenol.

Wie löst der Kunde die BUXCard ein?

Die BUXCard wird als Zahlungsmittel (wie eine EC-Karte) beim Bezahlvorgang an der Kasse eingelöst.

Mit welchem Betrag kann der Kunde die Gutscheinkarte aufladen lassen?

Die BUXCard kann mit einem beliebigen Betrag zwischen 5 Euro und 100 Euro aufgeladen werden.

Muss der Kunde den gesamten Betrag auf einmal einlösen?

Der Gutschein ist restguthabenfähig. Verschenkt man z. B. 100 Euro, kann der Beschenkte zuerst in der Gastronomie für z. B. 50 Euro Essen gehen. Die restlichen 50 Euro können dann bei anderen Annahmestellen eingelöst werden, so lange bis das Guthaben aufgebraucht ist.

Kann der Kunde den Gutschein wieder aufladen lassen?

Der Gutschein kann aus sicherheitstechnischen Gründen nur einmal verwendet werden und ist daher nicht wieder aufladbar.

Jede Karte ist mit einer individuellen Sicherheitsnummer versehen, die die Online-Guthabenabfrage ermöglicht.

Kann der Gutschein auch online eingelöst werden?

Das ist theoretisch möglich, sofern Sie den Gutschein als Zahlungsmittel hinterlegen können.